Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Angebote
1.1 Alle Angaben erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.2 Von den in unseren Drucksachen enthaltenen Unterlagen, wie Maß- und Gewichtsangaben, Abbildungen und Beschreibungen, sind geringfügige Abweichungen zulässig, soweit die Unterlagen ausnahmsweise nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und gegebenenfalls Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Genehmigung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzusenden.
2 Aufträge
2.1 Ein Auftrag ist angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt ist, oder wenn wir mit seiner Ausführung begonnen haben. Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen der Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
2.2 Der Besteller haftet für die Richtigkeit der von ihm zu liefernden Unterlagen, wie Zeichnungen, Lehren, Muster und dergleichen. Mündliche Angaben über Abmessungen und dergleichen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Muster werden gegen Berechnung geliefert.
2.3 Mindestauftragswert Euro 500,- netto, um im beiderseitigen Interesse die Auftragsbearbeitungskosten bei Kleinaufträgen in Grenzen zu halten. Wenn Ihr Auftrag diesen Wert nicht erreicht, stellen wir einen Bearbeitungszuschlag von Euro 10,- in Rechnung.
3 Lieferung
3.1 Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart. Sie beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ende der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt ist.
3.2 Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unserer Macht liegen, z.B. Betriebsstörungen, verspätete Leistungen von Unterlieferanten, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Auswirkungen von Arbeitskampfmaßnahmen oder ähnlichem, verlängern die Lieferzeit.
3.3 Teillieferung auf Kosten des Bestellers behalten wir uns vor.
3.4 Für den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Fertigungs- und verpackungsbedingte Abweichungen von der Bestellmenge bis zu /- 10 % behalten wir uns vor. Wir werden uns erlauben, die Bestellmenge geringfügig in Verkaufseinheiten (VE) abzuändern.
4 Preise
4.1 Sie verstehen sich in Euro für 1 Stück ab Werk oder Auslieferungslager.
4.2 Den Preisen wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen Höhe zugerechnet.
4.3 Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise, es sei denn, dass die Lieferzeit kürzer als 4 Monate ist. In diesem Falle gelten die am Tage der Auftragsbestätigung gültigen Listenpreise.
4.4 Eine Rückgabe von Werkzeugen ist nur in ganz besonderen Ausnahmefällen möglich. Eine Gutschrift dafür setzt unser Einverständnis voraus. Evtl. anfallende Aufarbeitungskosten werden in Anrechnung gebracht, ebenso ein angemessener Bearbeitungskostenabschlag von 10% auf den Warennettowert. Der gutzuschreibende Betrag wird nicht überwiesen, sondern mit offenstehenden Forderungen oder späteren Lieferungen verrechnet.
5 Zahlung
Falls in unseren Angeboten oder Auftragsbestätigungen keine besonderen Zahlungsbedingungen festgelegt wurden, gilt folgendes:
5.1Die Zahlungen sind in Euro frei unserer Zahlstelle innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu leisten. Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen gewähren wir 2% Skonto. Beträge unter Euro 100,- netto, Reparaturrechnungen und Rechnungen für Lohnarbeiten ohne Abzug. Bei verspäteter Zahlung, auch im Falle der Stundung, werden für die Zwischenzeit Zinsen von 5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank angerechnet, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Zahlungen werden jeweils auf die älteste Schuld und zunächst auf Kosten und Zinsen angerechnet.
5.2Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit etwaigen von uns bestrittenen Gegenansprüchen des Bestellers sind nicht statthaft.
5.3Falls wir uns zu Annahme von Wechseln, Schecks oder Forderungsabtretungen bereit erklären, erfolgt die Annahme zur zahlungshalber, nicht an Erfüllungs-Statt, die Kosten der Diskontierung für Wechsel und der Einziehung trägt der Besteller.
5.4Bei Bekanntwerden von Gründen, die Anlass zu berechtigtem Zweifel an der weiteren Einhaltung der ordnungsgemäßen Zahlung seitens des Bestellers bieten, z.B. Vergleichsverfahren, unmittelbar bevorstehende Zahlungseinstellung u.ä. sind wir berechtigt, noch nicht erfolgte Lieferungen zurückzuhalten und von der weiteren Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen zurückzutreten. Dies entbindet den Besteller nicht von seinen Verpflichtungen aus den von uns bereits erfüllten Teilen des Vertrags.
6 Inkassovollmacht der Vertreter
6.1 Unsere Vertreter haben keine Inkassovollmacht.
7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferten Gegenstände nebst Zubehör und etwaigen Nachlieferungen bleiben unbeschadet des Gefahrenübergangs bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Preises bzw. bis zum Ausgleich unserer sämtlichen Forderungen, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Gegenstände bezahlt worden ist, unser Eigentum, bei Bezahlung mit Wechseln bis zur Einlösung derselben und vollständigen Tilgung der Diskont- und Wechselspesen. Der Eigentumsvorbehalt ist auch für alle Forderungen vereinbart, die im Zusammenhang mit der Kaufsache entstehen. Der Eigentumsvorbehalt geht nicht unter, wenn die zu sichernden Forderungen mit anderen Forderungen zusammen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden; eine Anerkennung des Restsaldos ist in diesem Falle wirkungslos, es sei denn, dass wir ausdrücklich auf die getrennte Behandlung der Forderungen verzichtet haben.
7.2 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes oder einzelner Teile desselben ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig.
7.3 Wird der verkaufte Gegenstand von dritter Seite in irgendeiner Weise in Anspruch genommen, insbesondere gepfändet, so ist der Besteller verpflichtet, den Vollstreckungsbeamten auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns hiervon unverzüglich Mitteilung unter Beifügung des Pfändungsprotokolls zu machen. Alle zur Beseitigung von Pfändungen sowie die zur Wiederherbeischaffung der gelieferten Sache aufgewendeten Gerichts- oder auch außergerichtlichen Kosten hat der Besteller zu erstatten.
8 Versand/Gefahrenübergang
8.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, letzteres trifft auch zu, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist. Transportversicherung erfolgt nur auf Weisung und Kosten des Bestellers.
8.2 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr bereits am Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
8.3 Ist die Bestellung mit besonderen Gütevorschriften verbunden, so hat die Abnahme durch den Käufer in unserem Werk unverzüglich nach Meldung der Versandbereitschaft zu erfolgen. Unterlässt der Käufer die Abnahme, so ist die Ware mit dem Verlassen des Lieferwerkes oder des Lages als bedingungsgemäß geliefert.
9 Mängelhaftung
9.1 Wir haften nur für von uns verschuldete Konstruktions- oder Ausführungsfehler. Die Ersatzpflicht erstreckt sich auf unberechnete Reparatur oder Lieferung einwandfreier Ersatzstücke unter Ausschluss weiterer Gewährleistung besteht in der Nachbesserung des fehlerhaften Gegenstandes. Wenn eine Nachbesserung endgültig fehlschlägt, kann der Besteller Minderung des Kaufpreises verlangen. Eine Wandlung wird ausgeschlossen. Von dieser Regelung bleiben Ansprüche wegen Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
9.2 Die Feststellung von Mängeln muss unverzüglich, bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens binnen 10 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich mitgeteilt werden.
9.3 Für Ersatzlieferung und Nachbesserungsarbeiten haften wir in gleichem Umfange wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Für Ersatzlieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen.
9.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Sie beginnt mit der Auslieferung der Ware an den Besteller. Die Gewährleistungsfrist endet jedoch spätestens 12 Monate nachdem die Ware unser Werk verlassen hat.
9.5 Bei Ausführung von Lohnarbeiten setzen wir voraus, dass die Stücke normale Konstruktion und Beschaffenheit sowie die angegebenen Werkstoffwerte aufweisen. Ungleichmäßigkeiten der Materialzusammensetzung, wie harte Stellen, Lunker oder dergleichen verteuern die Bearbeitung und berechtigen uns, die sich etwa ergebenen Mehrkosten für die Bearbeitung und etwa unbrauchbar gewordene Werkzeuge zu berechnen. Treten derartige Schwierigkeiten auf, werden wir die Bearbeitung abbrechen und den Besteller von dem veränderten Sachverhalt unterrichten, sowie dessen Entscheidung über den Fortgang der Arbeiten einholen. Unsere Ersatzpflicht erstreckt sich nur auf die Bearbeitung in dem von uns übernommenen Umfang, nicht aber auf das Material. Die anfallenden Späne gehen in unser Eigentum über, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
9.6 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10 Erfüllungsort: Schmalkalden
11 Gerichtsstand
11.1 Bei Inlandslieferung: Amtsgericht Meiningen
11.2 Bei Auslandslieferung die Hauptstadt des betreffenden Landes. Es wird deutsches Recht vereinbar.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz der teilweise ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung eine solche, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Notfalls gilt die einschlägige gesetzliche Regelung. Abbildungen, Maße und Sortimente entsprechen dem Stand bei Herausgabe des Kataloges.